In den letzten Jahren ist es in Deutschland zu einer kontinuierlichen Ausweitung des Niedriglohnsektors gekommen. Besonders betroffen sind davon die Angehörigen des Wach- und Sicherheitspersonals sowie des Pflegepersonals in den Kliniken und Altersheimen. Auch für Friseure oder Reinigungskräfte werden oft nur sehr geringe Löhne gezahlt, die trotz einer Vollzeitbeschäftigung keinesfalls existenzsichernd sind. Um diesen unhaltbaren Zustand zu beseitigen, haben die Vertreter zahlreicher Parteien, Organisationen oder Gewerkschaften immer wieder die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland gefordert. Dabei argumentieren sie in erster Linie damit, dass solch ein Mindestlohn in den meisten europäischen Ländern bereits heute Realität sei und dass es einfach möglich sein müsse, mit dem erzielten Arbeitslohn aus einer Vollzeittätigkeit auch den eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der Familie zu bestreiten.

Vernichtung von Arbeitsplätzen?

Nicht überall findet der Gedanke an den gesetzlichen Mindestlohn seine Zustimmung. So argumentieren vor allem die Vertreter verschiedener Arbeitgeber- und Unternehmerorganisationen damit, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland auf jedem Fall Arbeitsplätze vernichten würde. Gerade für diejenigen Personen, die nur über eine geringfügige oder gar keine berufliche Qualifikation verfügen, sei die Arbeit im Niedriglohnsektor oft die einzige Chance, um überhaupt Arbeit zu finden. Der Mindestlohn würde dann diese Arbeit unnötig verteuern, was unweigerlich zahlreiche Entlassungen mit sich bringen würde.

Zahl der Aufstocker steigt

Ganz anders sehen es die Vertreter der Gewerkschaften und anderer Arbeitnehmerorganisationen. Sie weisen darauf hin, dass die Zahl der Hartz IV-Empfänger im Zuge der Ausweitung des Niedriglohnsektors deutlich angestiegen sei. Immer mehr Arbeitnehmer würden zusätzlich zu ihrem Lohn ergänzende Sozialleistungen benötigen. Bei diesen Personen, die auch als Aufstocker bezeichnet werden, handele es sich keinesfalls nur um geringfügig Beschäftigte oder Teilzeiterwerbstätige, sondern auch um Vollzeitbeschäftigte. Wenn diese dann nur einen Niedriglohn beziehen und keinen zusätzlichen finanziellen Rückhalt in der Familie haben, würden sie fast zwangsläufig zu Hartz IV-Empfängern. Dieser Zustand sei unwürdig und müsse durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes unbedingt geändert werden.

Autor: Tobias Zimmermann
Bildquelle: wordpress.com
Kategorieen: News

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